Steuerliche Aspekte bei Werbeartikeln

Die Grenze der steuerlichen Absetzbarkeit von Werbeartikeln liegt (Stand 2006) bei 35 Euro pro Jahr und Empfänger für den Netto-Kaufpreis des Artikels und ggf. zuzüglich Werbeaufdruck und Umverpackung, jedoch ohne eventuelle Versand- und Verpackungskosten. Diese Netto-Grenze gilt nur für Personen und Gesellschaften, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Dagegen muss ein Arzt oder Versicherungsvertreter etwa, der Werbeartikel im hochwertigen Segment abgibt, da nicht vorsteuerabzugsberechtigt, die 35-Euro-Grenze brutto rechnen.

Höherwertige Werbegeschenke können aufgrund der Obergrenzen nicht als Betriebsausgabe abgerechnet werden. Die Buchhaltung muss Werbeartikelempfänger namentlich auflisten, um eine Kontrolle der 35-Euro-Grenze zu ermöglichen. Diese Regelung entfällt für sehr wertgeringe Waren, etwa klassische Streuartikel.

Werbeartikel, die wie eine Prämie angeboten werden, sind von der 35-Euro-Grenze nicht betroffen. Ein Beispiel hierfür wäre ein Gläser-Set als Produktzugabe zum Bierkasten. In anderen Ländern wie zum Beispiel der Schweiz fehlen solche Abzugsgrenzen.

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